Informationen zum Rückbau der Ludwig-Uhland-Halle
icon.crdate12.01.2023
Hier finden Sie die aktuellsten Neuigkeiten und alle wesentlichen Informationen zum Rückbau der Ludwig-Uhland-Halle.
F:In welchem Zeitfenster wird der Abriss stattfinden?
In der Sitzung am 13.Dezember 2022 beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Rückbauarbeiten an der Ludwig-Uhland-Halle. Der Rückbau wird im Zeitraum zwischen dem 09.Januar 2023 und dem 31.März 2023 erfolgen. Im Vorfeld hat der Bauhof der Gemeinde Gärtringen am 09.01.2023 den Bauzaun aufgestellt. Die Entkernung des Gebäudes wird am 16. Januar beginnen, der Großteil der Abbrucharbeiten im Anschluss ab Ende Januar. Der eigentliche Abriss wird im Februar erfolgen. Im Anschluss an den Abbruch wird das Material auf Schadstoffe untersucht, sodass der Bauschutt wahrscheinlich im März abtransportiert wird. Die Bauarbeiten werden sich auf den Tagzeitraum beschränken. Über aktuelle Entwicklungen informieren wir Sie weiterhin frühzeitig.
F:In welchen Bereichen kommt es zu Rückbauarbeiten?
Zunächst wird nur die Ludwig-Uhland-Halle zurückgebaut. Neben der Ludwig-Uhland-Halle muss auch das Sportfeld und die Parkplätze an der Schule zurückgebaut werden. Dies wird jedoch voraussichtlich erst im Sommer erfolgen, um den Sportplatz der Schule solange wie möglich zu erhalten.
F:Welche Auswirkungen auf die anliegende Nachbarschaft sind zu erwarten?
Der Abriss der Ludwig-Uhland-Halle kann für die Angrenzer mit Belästigungen einhergehen. Die Gemeindeverwaltung und der Abrissunternehmer bemühen sich diese auf ein Minimum zu beschränken und die Rückbaumaßnahme schnellstmöglich abzuschließen. Mit dem Abriss kann es zu Staubentwicklung, erhöhten Lärmemissionen und verkehrlichen Einschränkungen durch die Baustellenfahrzeuge und den Wegfall von Parkflächen kommen.
F:Was macht die Gemeinde, um Lärm- und Staubemissionen zu reduzieren?
Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, die Beeinträchtigungen durch die Abrissarbeiten auf das unvermeidliche Minimum zu beschränken. Hierfür sind wir in ständigem Austausch mit allen am Rückbau beteiligten Akteuren.
Staubentwicklung: Bereits die Terminierung der Abrissarbeiten auf den Winter trägt zu einer Reduktion der Staubentwicklung bei. Zusätzliche Bewässerungsmaßnahmen gewährleisten eine weitere Minimierung der Staubentwicklung. Dennoch lässt sich diese nicht vollständig vermeiden. Wir empfehlen deshalb im Zeitraum der Abrissarbeiten die Fenster in Richtung der Baustelle geschlossen zu halten.
Lärm: Darüber hinaus werden sich auch erhöhte Lärmbelästigungen im Zeitraum der Bauarbeiten nicht vermeiden lassen. Es kann vereinzelt auch zu Erschütterungen kommen. Um die Beeinträchtigungen zu vermeiden werden lärmintensive Arbeiten zusammengelegt und Lärmpausen eingeplant. Darüber hinaus werden alle gesetzlichen Lärmschutzauflagen in Angebot und Ausschreibung berücksichtigt.
F: Wie wird der Baustellenverkehr geleitet?
Der Baustellenverkehr von und zur Ludwig-Uhland-Halle kann nur über den Rohrweg erfolgen. Oberste Priorität der Gemeinde bei der Leitung des Baustellenverkehrs ist die Vermeidung von Konflikten mit der Schulwegeführung. Daher wird der Baustellenverkehr den Rohrweg entlang Richtung Osten über die Max-Eyth-Straße und die Goethestraße und schließlich auf die Hauptstraße geführt. Die Gemeindeverwaltung wird insbesondere zu Baubeginn genau beobachten, ob die Leitung des Baustellenverkehrs funktioniert oder ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
F: Welche Auswirkungen auf die Parkflächenverfügbarkeit gibt es?
Der bisherige Vorplatz der Ludwig-Uhland-Halle wird derzeit noch als Parkfläche genutzt. Ab dem neuen Jahr wird der Vorplatz als Baustellenfläche sowie als Zu- und Abgang für den Abrissunternehmer benötigt. Ab Januar werden die auf dem Vorplatz befindlichen Parkplätze somit nur noch teilweise zur Verfügung stehen. Zudem werden die Parkplätze an der nördlichen Bordsteinseite des Rohrwegs ab Januar im Tagzeitraum unter der Woche wegfallen, damit der Baustellenverkehr genügend Platz hat. Dies gilt auch für die Parkflächen entlang der Max-Eyth-Straße und der Goethestraße. Die Straßen bilden die Route für den Baustellenverkehr und es muss gewährleistet sein, dass dieser nicht durch parkende Autos behindert wird. Die Halteverbote werden voraussichtlich bis zum 31.März 2023 bestehen bleiben.
Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die Parkplätze an der S-Bahn sowie die weiteren öffentlichen Parkflächen im Quartier die Parkflächenverluste für die Zeit der Abbrucharbeiten kompensieren können. Auch hier wird die Gemeindeverwaltung die Entwicklung beobachten und sich Maßnahmen offenhalten, um etwaigen auftretenden Problemen kurzfristig gegenzusteuern.
F: Welches Unternehmen ist mit den Abrissarbeiten beauftragt?
A: In der Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 13.12.2022 wurde beschlossen, die Abbrucharbeiten an die Fa. JMS GmbH & Co.KG aus Weinstadt zu vergeben.
F:An wen kann ich mich wenden, wenn es Probleme gibt?
A:Die Bauleitung liegt bei Friedemann Erbele, Zuständiger für den Tiefbau in der Gemeindeverwaltung. Er ist erreichbar unter 07034/ 923 – 164 oder per E-Mail an erbele@gaertringen.de. Bei sonstigen Fragen und Anliegen zum Thema können Sie sich auch an Herrn Eckhard, Stabstelle des Bürgermeisters unter 07034 923 119 oder eckhard@gaertringen.de wenden.
F:Wie geht es nach dem Abbruch weiter?
In der Zeit nach dem Abbruch werden zunächst die Erschließungsarbeiten Neue Ortsmitte durchgeführt. Die Leitungen im Bereich zwischen Schule und Halle sind bereits seit Längerem marode und hätten unabhängig vom Neubau der Ludwig-Uhland-Halle bald erneuert werden müssen. Die gesamte Infrastruktur entstammt der Bauzeit der Ludwig-Uhland-Schule (den 1950er Jahren). In den letzten Jahren wurden diese Investitionen aufgeschoben, um Synergien mit dem Hallenneubau, der eine Verlegung der Leitungen mit sich bringt, zu nutzen. Die Erschließungsmaßnahmen im Schulbereich werden in den Ferienzeiten erfolgen, um Störungen des Schulbetriebs zu vermeiden. Die Erschließungsmaßnahmen werden durch das Büro Graf geplant. Vorrausichtlich werden diese Mitte 2023 beginnen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis für etwaige entstehende Unannehmlichkeiten. Für die Beantwortung von auftretenden Fragen oder Rückmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.