Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. Februar 2025 fällig
icon.crdate06.02.2025
Kämmereiamt Gärtringen Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. Februar 2025 fällig Am 15. Februar 2025 wird die 1. Rate der Grundsteuer sowie
Kämmereiamt Gärtringen
Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. Februar 2025 fällig
Am 15. Februar 2025 wird die 1. Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuervorauszahlung fällig.
Der Grundsteuerbetrag ergibt sich aus dem letzten Bescheid, dieser wurde vom Kämmereiamt der Gemeinde Gärtringen am 03.01.2025 verschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie so lange keinen weiteren Grundsteuerbescheid erhalten, bis eine Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel. Bewahren Sie Ihren Grundsteuer-Dauerbescheid deshalb sorgfältig auf.
Hinweis zur Grundsteuerpflicht bei Eigentumswechsel:
Bei Grundstücksveräußerungen bleibt der bisherige Eigentümer so lange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde verpflichtet, bis der Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Das Finanzamt schreibt den Grundsteuermessbescheid bei Eigentümerwechsel jeweils einheitlich auf den nächsten 1. Januar zu. Erfolgt die Besitzübergabe z.B. am 01.02.2025, so wird der Eigentümerwechsel beim Finanzamt zum 01.01.2026 zugeschrieben. Solange besteht die Zahlungspflicht des bisherigen Eigentümers als Grundsteuerpflichtiger weiter.
Anderslautende Vereinbarungen im Kaufvertrag sind nur für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer von Bedeutung. Sie berühren aber die Steuerschuld und Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nicht.
Vierteljährliche Fälligkeit:
Die Grundsteuer wird – soweit keine anderweitige Regelung vereinbart wurde – jeweils zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt zu diesen Terminen je ein Hinweis auf die Fälligkeit.
Jahreszahler:
Für Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer als Jahreszahler in einem Gesamtbetrag entrichten, ist der fällige Zahlungstermin der 1. Juli 2025.
Kleinbetragsregelung:
- Ist Ihr Gesamtsteuerbetrag nicht höher als 15,00 €, so ist die Grundsteuer erst am 15.8. fällig.
- Ist Ihr Gesamtsteuerbetrag nicht höher als 30,00 €, so ist die Grundsteuer je zur Hälfte des Jahresbetrags am 15.02. und 15.08. fällig.
Barzahler müssen die im Bescheid genannten Zahlungstermine beachten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.
Abbuchern wird die entsprechende Rate im Abbuchungsverfahren jeweils zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Falls Sie sich künftig am Bankeinzug beteiligen möchten, schicken Sie bitte ein SEPA-Lastschriftmandat mit rechtsverbindlicher Unterschrift an das Steueramt der Gemeinde Gärtringen.
Haben Sie noch Fragen? Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Magrini unter Tel. 07034/923-123 oder per E-Mail: magrini(@)gaertringen.de gerne zur Verfügung.