Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Hauptbereich

18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 für die Teilbereiche 1-9

icon.crdate05.06.2025

18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gärtringen / Ehningen für die Teilbereiche 1-9 in Gärtringen und

18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 des Gemeindeverwaltungsverbandes Gärtringen / Ehningen für die Teilbereiche 1-9 in Gärtringen und Rohrau als Nachvollzug an den Bestand

- Aufstellungsbeschluss der 18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 für die Teilbereiche 1-9 in Gärtringen und Rohrau als Nachvollzug an den Bestand und Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

1) Erfordernis der Planaufstellung

Die Gemeinden Gärtringen und Ehningen des Gemeindeverwaltungsverbands Gärtringen-Ehningen sind derzeit dabei, eine Digitalisierung des derzeit gültigen Flächennutzungsplans 2005 (6. Änderung i.K.g. 30.03.2023) durchzuführen. In diesem Zuge werden die zugrundeliegenden Datengrundlagen aktualisiert und Flächennutzungsplanänderungen sowie Berichtigungen aufgrund von § 13a Bebauungsplänen der letzten Jahre berücksichtigt. Für die reine Digitalisierung des Flächennutzungsplans ist keine Fortschreibung bzw. sind keine Änderungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans vorgesehen.

In Gärtringen sind in verschiedenen Teilbereichen, über das gesamte Gemeindegebiet hinweg, vorhandene Gebäude und Straßen vielfach abweichend von den im Flächennutzungsplan enthaltenen Flächendarstellungen ausgeführt worden. Die Abweichungen im Bestand sind großteils durch rechtskräftige Bebauungspläne und/oder rechtsverbindliche Baugenehmigungen bereits baurechtlich gesichert.

Im Zuge der 18. Änderung des Flächennutzungsplans 2005 sollen diese lediglich nachvollzogen werden, als Anpassung an den tatsächlichen Bestand, an die genehmigte Nutzung und an die rechtskräftigen Bebauungspläne. Es handelt sich somit explizit nicht um Neudarstellungen, die zu einer Neubebauung / Neunutzung der Grundstücke führen können. Das Ziel ist, eine konsistente Datengrundlage für die digitale Fassung des Flächennutzungsplans in den Teilbereichen zu schaffen.

Es handelt sich um folgende Teilbereiche im Gemeindegebiet Gärtringen:

- Teilbereich 1/9 „Öfele-Seeweg“

- Teilbereich 2/9 „Kayertäle“

- Teilbereich 3/9 „Nordrandstraße“

- Teilbereich 4/9 „Kindergarten Schickhardtstraße“

- Teilbereich 5/9 „Gärtringen Nord“

- Teilbereich 6/9 „Wolfäckerweg“

- Teilbereich 7/9 „Feuerwehr“

- Teilbereich 8/9 „Schulstraße“

- Teilbereich 9/9 „Schuppengebiet Schöpferin“

Der Gemeindeverwaltungsverband Gärtringen / Ehningen hat daher am 19.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan 2005, (6. Änderung, i.K.g. 30.03.2023) in der 18. Änderung zu ändern. Das Plangebiet hat (bestehend aus 9 Teilbereichen) eine Gesamtgröße von ca. 4,61 ha.

2) Regionalplan / Landesentwicklungsplan

Die Gemeinde Gärtringen liegt gemäß nachrichtlicher Übernahme aus dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 unter 2.1.1 Abs. 1 (N) des Regionalplans für die Region Stuttgart vom 12.11.2010 im Verdichtungsraum Stuttgart zwischen den Mittelzentren Herrenberg und Böblingen /Sindelfingen und damit direkt an der Landesentwicklungsachse Stuttgart – Böblingen/Sindelfingen – Herrenberg (– Horb am Neckar). Gem. 2.5 Abs. 1 (NV) liegt die Gemeinde Gärtringen im Mittelbereich Böblingen / Sindelfingen, verfügt jedoch über keine zentralörtliche Zuordnung.

Abbildung 1: Regionalplan des Verbands Region Stuttgart, Raumnutzungskarte, vom 22.07.2009 (geändert 28.04.2023), mit Teilbereich 1/9 bis 9/9 in Schwarz

Die Flächennutzungsplanänderungen Teilbereiche 1-9 entsprechen den regionalplanerischen Vorgaben bzw. stehen diesen nicht entgegen.

3) Innerhalb der Teilbereiche 1-9 befinden sich keine Schutzgebiete.

4) Grundwasserschutz:

Die jeweiligen Rechtsverordnungen Schutzzone III, III A und III B sind zu beachten.

5) Gutachten / Untersuchungen

Es handelt sich bei der 18. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2005 lediglich um den Nachvollzug an den bereits entstandenen Bestand, an die genehmigte Nutzung und an die rechtskräftigen Bebauungspläne. Es handelt sich nicht um Neudarstellungen.

Die Umweltbelange für die einzelnen Bebauungsplanbereiche werden nicht erneut im Detail geprüft, da die jeweiligen Verfahren im Regelverfahren durchgeführt wurden und die Bebauungspläne rechtskräftig sind. Des Weiteren liegen für die vorhandenen Bebauungen die Baugenehmigungen vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Umweltbelange bereits im Rahmen der jeweiligen Verfahren entsprechend berücksichtigt wurden.

6) Nachvollzug / Flächenbilanz:

6.1) Teilbereich 1/9 „Öfele-Seeweg“

Das Plangebiet (Teilbereich 1/9) befindet sich im Südosten der Gemeinde Gärtringen, innerhalb eines bestehenden großflächigen Gewerbegebiets mit zahlreichen namhaften Firmen, welches sich südöstlich der Bahnlinie entwickelt hat. Durch die Nähe zur Autobahn A 81, Bundesstraße B 14 und Kreisstraße K 1077 und in direkter Nähe zur Autobahnausfahrt „Gärtringen“ ist das Plangebiet sehr gut erschlossen.

Im Flächennutzungsplan 2005 sind die Verkehrswege (Geplante Verkehrsfläche) und die landwirtschaftlichen Flächen rund um den Riedbrunnenbach sowie Gewerbegebietsflächen abweichend zur Bestandssituation dargestellt. Im nördlichen Bereich ragt im gültigen Flächennutzungsplan ein Überschwemmungsgebiet, das sich beidseitig des Riedbrunnenbachs erstreckt, geringfügig in den Geltungsbereich. Gemäß Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bestehen jedoch in diesem Bereich kein Überschwemmungsgebiet und auch kein Eintrag in der Hochwassergefahrenkarte. Das früher bestehende Überschwemmungsgebiet wurde mit Erstellung der Hochwassergefahrenkarte, die andere Maßstäbe ansetzt, herausgenommen. Südlich des Riedbrunnenbachs (Flrst. 1469/2; 1469/3; 1469/4; 1469; 1469/1) befinden sich bereits entgegen der Darstellung im Flächennutzungsplan zwei Gewerbebetriebe mit Gebäuden und versiegelten Hofflächen. Auch nördlich der Erich-Kiefer-Straße (Flrst. 1452/1) überschreitet die tatsächliche Gewerbefläche die bislang im FNP dargestellte Fläche. Die tatsächliche Bebauung und Nutzung der Flächen entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Straßwiesen“, i.K.g. 11.03.1999 in diesem Bereich.

Abbildung 2: Teilbereich 1/9 „Öfele-Seeweg“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.2) Teilbereich 2/9 „Kayertäle“

Das Plangebiet 2/9 „Kayertäle“ befindet sich im Wohngebiet „Kayertäle“ im Norden Gärtringens. Südlich angrenzend zum Plangebiet liegt der Kayerbach. Im Flächennutzungsplan 2005 (6. Änderung i.K.g. 30.03.2023) ist eine geplante Wohnbaufläche dargestellt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Wohngebiet Kayertäle, 1. Änderung“ i.K.g. 12.04.2006 eine Gemeinbedarfsfläche fest. Auf dem Grundstück befindet sich der Kindergarten Kayertäle. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Kindergarten angepasst und berichtigt. Der Gemeinde ist es wichtig, dass die Gemeinbedarfsflächen als solche im Flächennutzungsplan verortet sind.

Abbildung 3: Teilbereich 2/9 „Kayertäle“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.3) Teilbereich 3/9 „Nordrandstraße“

Das Plangebiet 3/9 „Nordrandstraße“ befindet sich am nördlichen Ortsrand von Gärtringen und beinhaltet die Verkehrsfläche der Nordrandstraße. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan (6. Änderung i.K.g. 30.03.2023) ist bislang eine geplante Wohnbaufläche, eine geplante Hauptverkehrsstraße sowie landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Kayertäle, 1. Änderung“ i.K.g. 12.04.2006 eine Verkehrsfläche fest und wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Eine Umlegung bzw. Anpassung des Katasters hat stattgefunden. Aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung (in Zukunft Weiterführung der Ortsumfahrung) soll die Nordrandstraße im Flächennutzungsplan als Hauptverkehrsstraße dargestellt sein. Die Flächen, die nicht für die Herstellung der Verkehrsflächen benötigt wurden, werden zukünftig als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans, das Kataster sowie an die tatsächlichen Nutzungen angepasst und berichtigt.

Abbildung 4: Teilbereich 3/9 „Nordrandstraße“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.4) Teilbereich 4/9 „Kindergarten Schickhardtstraße“

Das Plangebiet 4/9 „Kindergarten Schickhardtstraße“ befindet sich im Wohngebiet „Kayertäle“ im Norden Gärtringens. Südlich angrenzend zum Plangebiet liegt die Theodor-Heuss-Schule sowie Sportanlagen. Im Flächennutzungsplan (6. Änderung i.K.g. 30.03.2023) sind bislang eine geplante Wohnbaufläche sowie eine Verkehrsfläche festgesetzt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Kayertäle, 1. Änderung“ i.K.g. 12.04.2006 ein Allgemeines Wohngebiet fest. Auf dem Grundstück befindet sich die Kindertagesstätte Schickhardtstraße Schatzkiste. Eine Umlegung bzw. Anpassung des Katasters hat stattgefunden, die Verkehrsfläche wurde zurückgenommen. Der Gemeinde ist es wichtig, dass die Gemeinbedarfsflächen als solche im Flächennutzungsplan verortet sind. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an das Kataster sowie an die realisierte Nutzungen (Gemeinbedarf) angepasst und berichtigt.

Abb. 5: Teilbereiche 4/9 „Kindergarten Schickhardtstraße“ und 5/9 „Gärtringen Nord“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.5) Teilbereich 5/9 „Gärtringen Nord“

Das Plangebiet 5/9 „Gärtringen Nord“ befindet sich im Norden Gärtringens. Östlich angrenzend zum Plangebiet liegt die Theodor-Heuss-Schule sowie Sportanlagen. Im Flächennutzungsplan ist bislang eine Gemeinbedarfsfläche für Schule sowie Sportliche Zwecke dargestellt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Gärtringen Nord“ i.K.g. 18.11.1982 ein Allgemeines Wohngebiet fest und wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Hier ist Wohnbebauung entstanden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Wohngebiet angepasst und berichtigt.

6.6) Teilbereich 6/9 „Wolfäckerweg“

Das Plangebiet 6/9 „Wolfäckerweg“ liegt in der Ortsmitte von Gärtringen in einem Wohngebiet. Im Flächennutzungsplan ist bislang eine Gemeinbedarfsfläche Kirche festgesetzt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Zwischen Wolfäckerweg, Finkenweg, Vogelsang“ i.K.g. 27.08.1998 ein Allgemeines Wohngebiet fest und wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Die vorhandene Bebauung stellt eine Wohnnutzung dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Wohngebiet angepasst und berichtigt.

Abbildung 6: Teilbereiche 6/9 „Wolfäckerweg“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.7) Teilbereich 7/9 „Feuerwehr“

Das Plangebiet 7/9 „Feuerwehr“ befindet sich in der Ortsmitte im westlichen Bereich an der Kreuzung der Bismarckstraße mit der Deufringer Straße. Im Flächennutzungsplan ist bislang eine Wohngebietsfläche festgesetzt. Südlich befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Lammtal, 1. Änderung“ i.K.g. 21.03.2019 auch für das Flrst. 3176/5 eine Gemeinbedarfsfläche fest. Das Gebäude der Feuerwehr wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr angepasst und berichtigt.

Abbildung 7: Teilbereiche 7/9 „Feuerwehr“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.8) Teilbereich 8/9 „Schulstraße“

Das Plangebiet 8/9 „Schulstraße“ befindet sich zentral im Ortsteil Rohrau. Östlich angrenzend liegt die Joseph-Haydn-Schule. Im Flächennutzungsplan ist bislang im nördlichen Bereich eine Gemeinbedarfsfläche für die Schule und im südlichen Bereich eine gemischte Baufläche festgesetzt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Marderäcker“ i.K.g. 17.12.1998 ein Allgemeines Wohngebiet fest und wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Die vorhandene Bebauung stellt eine Wohnnutzung dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Wohngebiet angepasst und berichtigt.

Abbildung 8: Teilbereiche 8/9 „Schulstraße“, Baldauf Architekten Stuttgart

6.9) Teilbereich 9/9 „Schuppengebiet Schöpferin“

Das Plangebiet 9/9 „Schuppengebiet Schöpferin“ befindet sich nördlich des Ortsteils Rohrau im Außenbereich. Es grenzt nördlich an das bestehende Schuppengebiet bzw. die Kleingartensiedlung an. Im Flächennutzungsplan ist bislang Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Abweichend zur Flächennutzungsplandarstellung setzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Schuppengebiet Schöpferin“ i.K.g. 10.03.2005 ein Sondergebiet Schuppengebiet fest und wurde den Festsetzungen entsprechend umgesetzt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden im Zuge des Nachvollzugs an die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans sowie an die tatsächliche Nutzung als Schuppengebiet angepasst und berichtigt.

Abb. 9: Teilbereich 9/9 „Schuppengebiet Schöpferin“, Baldauf Architekten Stuttgart

7) Verwirklichung

Es handelt sich um eine Änderung des Flächennutzungsplans als Nachvollzug zur Anpassung an den tatsächlichen Bestand, an die genehmigten Nutzungen und an die rechtskräftigen Bebauungspläne. Es handelt sich somit explizit nicht um Neudarstellungen, die zu einer Neubebauung / Neunutzung der Grundstücke führen können.

8) Verfahren
Nachdem der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans am 19.03.2025 gefasst wurde, wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Frühzeitige Unterrichtung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGBist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Gärtringen / Ehningen hat am 19.03.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die „18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 für die Teilbereiche 1-9“ eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 19.03.2025 durchzuführen. Der Vorentwurf vom 19.03.2025 mit Begründung können im Bürgermeisteramt Ehningen, Rathaus, Königstr. 29, Bauamt: Bauen und Liegenschaften, EG, Zimmer 1, und im

Bürgermeisteramt Gärtringen, Bauamt, Hauptstraße 16-18 (Volksbankgebäude), 2. OG, Flurbereich,

im Zeitraum vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025

während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Gärtringen (E-Mail: Samsel(@)gaertringen.de) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Gärtringen https://www.gaertringen.de/wohnen-mobilitaet/bauen/bauleitplanung in elektronischer Form verfügbar sind.

Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.

Gärtringen/Ehningen, den 05.06.2025

gez. Thomas Riesch

Bürgermeister und Stellvertretender Verbandsvorsitzender

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