Glasfaserausbau-Projekt, 5972 Gärtringen: Pressemitteilung und Merkblatt
icon.crdate03.07.2025
Deutsche Glasfaser informiert Die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Glasfaser-Infrastruktur in Gärtringen werden weiter planmäßig fortgesetzt. Nach
Deutsche Glasfaser informiert
Die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Glasfaser-Infrastruktur in Gärtringen werden weiter planmäßig fortgesetzt. Nach nur sieben Wochen Bauzeit konnten am 18. Juni bereits die ersten Haushaltsanschlüsse aktiviert werden. Kundinnen und Kunden nutzen nun auch in Gärtringen unser schnelles Glasfasernetz.
In der kommenden Woche treiben wir den Ausbau in den folgenden Straßen voran:
- Kuppinger Weg
- Rosenstraße
- Blumenstraße
- Grabenstraße
- Teckstraße
- Staufenstraße
Um die Arbeiten zu ermöglichen werden rechtzeitig Halteverbotsschilder aufgestellt. Die Anwohner werden durch Einwurfkarten über die anstehenden Arbeiten informiert. Die für die Verlegung der Rohrverbände zu öffnenden Gräben werden innerhalb eines Tages wieder verfüllt, so dass die Zufahrt auf die Grundstücke schon am Abend wieder möglich ist. Sprechen Sie gerne die Teams vor Ort an, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Wenn Sie Fragen zum Tiefbau haben oder einen Schaden melden möchten, können Sie unseren Baupartner HHR Glasfaser direkt kontaktieren - per Telefon unter 07807 - 956 662 66 (montags bis freitags 08:00 bis 17:00 Uhr) oder per E-Mail an kundenservice(@)hhr-glasfaser.de
Informationen über Deutsche Glasfaser und die buchbaren Produkte erhalten Sie online unter www.deutsche-glasfaser.de oder telefonisch unter 02861 - 890 600.
Gemeinsam Großes gestalten.
Ihre Deutsche Glasfaser
Glasfaserausbau in Gärtringen
Hecken, Büsche und Bäume bitte zurückschneiden, damit die Bauarbeiten zügig realisiert werden können!
Aufgrund der bevorstehenden Belagsarbeiten bitten wir alle Anlieger, ihre Hecken und Sträucher insbesondere in den bereits angekündigten Ausbaugebieten unverzüglich zurückzuschneiden, damit der Glasfaserausbau ohne Verzug durchgeführt werden kann.
Beachten Sie bitte dabei das vorgeschriebene Lichtraumprofil:
- Über Fahrbahnen ist auf eine Höhe von 4,50 m über Gehwegen auf eine Höhe von 2,50 m freizuschneiden.
- Entlang eines Geh- oder Radweges ist der Bewuchs auf Gehweg- oder Radwegkante zurückzuschneiden.
- Bei Fahrbahnen ohne Gehweg muss der Abstand zur Fahrbahnkante 0,75 Meter betragen.
- Besonders zu berücksichtigen sind auch die Sichtverhältnisse an Kreuzungen und auf Verkehrszeichen.
Sollte der Rückschnitt nicht erfolgen, werden wir die Arbeiten auf Kosten der Verursacher durchführen lassen.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Ordnungsamt/ Tiefbauamt
Gemeinde Gärtringen