Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

Direkt zum Inhalt springen, zur Suchseite,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gärtringen - Orteil Rohrau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gärtringen - Orteil Rohrau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Rathaus Rohrau
Schmiede Rohrau
Sandmühle Rohrau

Hauptbereich

Standfestigkeitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen

icon.crdate03.07.2025

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen zu kontrollieren. In der Woche vom

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen zu kontrollieren. In der Woche vom 07.07.-13.07.2025 wird die Friedhofsverwaltung an einzelnen Tagen (wahrscheinlich Do-Sa) die Standfestigkeit der Grabmale auf den Gemeindefriedhöfen, im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften, durch die Firma Grabstein Prüfung Thoma überprüfen lassen. Ein Grabmal gilt dann als standsicher, wenn es lotgerecht steht und keinerlei Neigungen, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Standsicherheitsmängel aufweist. Sollten sich bei der Kontrolle Beanstandungen ergeben, so wird der Grabnutzungsberechtigte hierüber informiert und muss die Mängel unverzüglich beseitigen. Wenn das Grabmal umzustürzen droht, ist die Gemeinde berechtigt, gegen Kostenerstattung sofort einen Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahrenstelle zu beauftragen. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Nutzungsberechtigten, die Grabsteine vorweg selbst oder durch einen Steinmetz-Fachbetrieb überprüfen zu lassen und bedankt sich für ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

Ihre Friedhofsverwaltung

Infobereiche