Standfestigkeitsprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen
icon.crdate03.07.2025
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen zu kontrollieren. In der Woche vom
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen zu kontrollieren. In der Woche vom 07.07.-13.07.2025 wird die Friedhofsverwaltung an einzelnen Tagen (wahrscheinlich Do-Sa) die Standfestigkeit der Grabmale auf den Gemeindefriedhöfen, im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften, durch die Firma Grabstein Prüfung Thoma überprüfen lassen. Ein Grabmal gilt dann als standsicher, wenn es lotgerecht steht und keinerlei Neigungen, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Standsicherheitsmängel aufweist. Sollten sich bei der Kontrolle Beanstandungen ergeben, so wird der Grabnutzungsberechtigte hierüber informiert und muss die Mängel unverzüglich beseitigen. Wenn das Grabmal umzustürzen droht, ist die Gemeinde berechtigt, gegen Kostenerstattung sofort einen Steinmetz mit der Beseitigung der Gefahrenstelle zu beauftragen. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Nutzungsberechtigten, die Grabsteine vorweg selbst oder durch einen Steinmetz-Fachbetrieb überprüfen zu lassen und bedankt sich für ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.
Ihre Friedhofsverwaltung