Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Information zur 18. Teiländerung des FNP 2005 und dem Sachstand „Nordrandstraße“ Gärtringen

icon.crdate15.06.2025

Sachstand "Nordrandstraße" Gärtringen

Information zur 18. Teiländerung des FNP 2005 und dem Sachstand „Nordrandstraße“ Gärtringen

Im Zuge der seit dem 16.07.2025 abgeschlossenen frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB zur 18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 wurden zum Teilbereich 3 „Nordrandstraße“ zahlreiche Stellungnahmen der Bürgerschaft abgegeben. In diesen Stellungnahmen wurden Bedenken und Einwände vorgebracht zur Weiterführung der Nordrandstraße als „Ortsumfahrung Gärtringen Nord-West“ und deren Umwidmung zur Kreisstraße.

Für das Engagement und die Rückmeldungen bedankt sich die Verwaltung ganz herzlich. Zur Klarstellung möchten wir hier informieren, dass die 18. Teiländerung des Flächennutzungsplanes nur die korrekte Darstellung der bestehenden Nordrandstraße beinhaltet und bezweckt. Die fortzuschreibende Lage der Nordrandstraße entspricht dem seit 12.04.2006 rechtskräftigen Bebauungsplan „Kayertäle 1. Änderung“. Mit der 18. Teiländerung sollen diverse Ungenauigkeiten / veraltete Darstellungen des Flächennutzungsplanes 2005 im Zuge der derzeit durchgeführten Digitalisierung nachvollzogen und bereinigt werden. Bauliche Änderungen sind hier derzeit nicht geplant und vorgesehen. Auch eine Umwidmung der Straße zur Kreisstraße wird dadurch nicht vorgenommen.

 

Aktuell hat die Gemeinde Gärtringen bzw. der Landkreis Böblingen keine Planungen, die Umfahrung Nord-West in den nächsten Jahren zu realisieren. Ob diese Straßenverbindung kommt und wann ist derzeit nicht absehbar.

 

Der Aufstellungsbeschluss des GVV Gärtringen / Ehningen vom 20.03.2024 für die 17. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2005 erfolgte aufgrund der Planungen zum Bau der unterirdischen Südwestlink-Stromtrasse der Transnet BW, die sonst in unmittelbarer Nähe zum bebauten Gebiet um Gärtringen herumgeführt worden wäre. Durch die Sicherung einer möglichen künftigen Nord-West Umfahrung im Flächennutzungsplan muss die Stromtrasse außerhalb dieser möglichen Straßentrasse weiter vom bebauten Ort entfernt geführt werden. Ohne die Planungen der Transnet BW hätte der Gemeindeverwaltungsverband letztes Jahr den Flächennutzungsplan mit der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2005 nicht angestoßen.

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