Wasserversorgungseinrichtungen vor Frost schützen
icon.crdate06.11.2025
Wasserwerk Gärtringen Wasserversorgungseinrichtungen vor Frost schützen In der kalten Jahreszeit möchten wir Grundstückseigentümer auf die Gefahr des
Wasserwerk Gärtringen
Wasserversorgungseinrichtungen vor Frost schützen
In der kalten Jahreszeit möchten wir Grundstückseigentümer auf die Gefahr des Einfrierens von Wasserleitungen hinweisen. Gebäudeeigentümer sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, denn laut Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Gärtringen gehen alle Schäden, die an den Wasserzählern durch Frost entstehen und daraus resultierende Wasserverluste zu deren Lasten.
So ist es sinnvoll, dass Garten- und Hofleitungen abgestellt und entleert werden. Wasserzählerschächte, die sich im Freien befinden, sollten frostsicher abgedeckt werden. In besonders frostgefährdeten Räumen empfiehlt es sich darüber hinaus, die Wasserzähler mit Isoliermaterial zu schützen oder diese Räume zu erwärmen.
Besonders im Fall von Neubauten und Baustellen muss auf den Schutz der Wasserzähler geachtet werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind auch hier von den Bauherren zu treffen.
Schäden an den Anschlussleitungen und der Wasserzählanlage sind unverzüglich dem Wasserwerk Gärtringen zu melden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.



