Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate08.01.2026
Landratsamt Böblingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung -untere Flurbereinigungsbehörde- Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031 663-5000
Landratsamt Böblingen
Amt für Vermessung und Flurneuordnung -untere Flurbereinigungsbehörde-
Parkstraße 2, 71034 Böblingen, Tel. 07031 663-5000
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Hildrizhausen/Altdorf
Feststellungsbeschluss
vom 07.11.2025
Das Landratsamt Böblingen -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Hildrizhausen/Altdorf eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat – vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet – im Rathaus der Gemeinde Hildrizhausen, Herrenberger Straße 13, 71157 Hildrizhausen, sowie im Rathaus der Gemeinde Altdorf, Kirchplatz 4/1, 71155 Altdorf, während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit der dazugehörenden Karte und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4832) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden nicht geändert, da keine Einwendungen vorgebracht wurden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Böblingen, -untere Flurbereinigungsbehörde-, eingelegt werden. (Hinweis: Anschrift der Flurbereinigungsbehörde: Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen, oder jede andere Stelle des Landratsamts Böblingen)
gez. Kallning



