Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Hauptbereich

Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026

icon.crdate05.02.2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Gärtringen 1. Haushaltssatzung Gemeinde Gärtringen für das Haushaltsjahr 2026

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Gärtringen

1. Haushaltssatzung Gemeinde Gärtringen für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am Dienstag, 16.12.2025, die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt.

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von43.167.600
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von45.668.300
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-2.500.700
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-2.500.700

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von42.053.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von42.105.700
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-52.700
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von11.548.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von23.737.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-12.241.700
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-12.189.000
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von10.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von450.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
9.550.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-2.691.700

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 10.000.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum

Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre

mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.400.000 €

Gärtringen, den 16.12.2025 gez.

Riesch

Bürgermeister

Nachrichtlich: Steuersätze

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgte im Rahmen einer am 05.11.2024 beschlossenen gesonderten Realsteuerhebesatzung nach § 50 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz. Insofern hat die Erwähnung hier nur nachrichtliche Bedeutung. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen demnach:

1. für die Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 150 v.H.

der Steuermessbeträge,

2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.

der Steuermessbeträge.

Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und / oder

Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Böblingen am 28.01.2026 genehmigt (Haushaltserlass).

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 05.02.2026 bis Freitag, 13.02.2026 im Kämmereiamt der Gemeinde Gärtringen, Hauptstraße 16, 1. OG öffentlich aus (§ 81 Absatz 3 GemO).

Ausgefertigt.

Gärtringen, den 05.02.2026 gez.

Riesch

Bürgermeister


Ergebnishaushalt:


Im Ergebnishaushalt finden sich die Erträge und Aufwendungen der Gemeinde. Hier wird der Ressourcenverbrauch dargestellt und damit die Frage beantwortet, ob die Gemeinde mit ihrer laufenden Aufgabenerfüllung über ihre Verhältnisse lebt oder nicht. Der Ergebnishaushalt ist mit der GuV in Unternehmen vergleichbar.

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