Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Bekanntmachung Wirtschaftsplan Wasserwerk 2026

icon.crdate05.02.2026

Wirtschaftsplan und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Gärtringen 1. Wirtschaftsplan des Wasserwerks für

Wirtschaftsplan und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Gärtringen

1. Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 16.12.2025 den folgenden Wirtschaftsplan 2026 beschlossen:

§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge von1.843.300
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von1.782.900
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) von60.400

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von1.764.300
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von1.243.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von520.400
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von30.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von1.385.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.335.600
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-834.600
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von1.335.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von540.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
795.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von-39.600


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.170.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.

Gärtringen, den 16.12.2025gez.
Riesch
Bürgermeister

2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplans

Der vorstehende Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom Landratsamt Böblingen am 28.01.2026 genehmigt (Haushaltserlass).

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom Donnerstag, 05.02.2026 bis Freitag, 13.02.2026 im Kämmereiamt der Gemeinde Gärtringen, Hauptstraße 16, 1. OG öffentlich aus (§ 81 Absatz 3 GemO).

Ausgefertigt.
Gärtringen, den 05.02.2026gez.
Riesch
Bürgermeister

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