Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Zutrittsbeschränkung in die kommunalen Verwaltungsgebäude

Ab 01. Januar 2022 nur noch mit 3-G-Nachweis möglich!

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes-Baden-Württemberg schreibt vor, dass der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Gemeindeverwaltungen nur noch mit einem 3G-Nachweis möglich ist. Die Rathäuser sind geschlossen, Besuche, außer in Ausnahmefällen, nur noch über eine Terminvereinbarung möglich.

Zusätzlich werden Sie in jedem Verwaltungsgebäude der Gemeinde Gärtringen (im Rathaus Rohrweg 2, der Ortschaftsverwaltung Rohrau, dem Kämmereiamt und Bauamt im Gebäude Hauptstraße 16 und in den Veraltungsräumen in der Robert-Bosch-Straße, des Bauhofs in der Siemensstraße) nach Ihrem 3-G-Nachweis gefragt. Bitte halten Sie diesen Nachweis (möglichst in digitaler Form) und Ihren Personalausweis oder einen sonstigen Lichtbildausweis bereit.

Wir bitten um Verständnis, diese Maßnahme dient Ihrem eigenen Schutz, dem Schutz anderer Besucher und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

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