Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Gärtringen - Orteil Rohrau
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Lokalhelden!

Nach dem viele unserer Geschäfte und Läden in Gärtringen aufgrund der Corona-Pandemie schließen mussten, sind einige auf einen Lieferservice umgestiegen. Gerne unterstützten wir diese Sonderaktionen, so gut wir können und wollen Sie ermutigen diese Angebote zu nutzen.

Alle Angebote finden Sie auf der Seite wirtschaftsstandort-gaertringen.de

Aufruf an die Gastronomen und Betriebe, die von der Verordnung in Ihrem Betrieb eingeschränkt sind

Für das nächste oder übernächste Mitteilungsblatt werden wir bei unserem Verlag ein Verzeichnis extra buchen.

Hier möchten wir alle Betriebe auflisten, die durch die neue Verordnung Ihren Betrieb nur noch durch einen Lieferservice etc. aufrechterhalten dürfen.

  • Alle Gastronomiebetriebe
  • Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdiele
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betriebe über 800 qm Verkaufsfläche 

Bei Interesse können Daten bis Montag, den  20.04.20 12.00 Uhr an  Frau Zwick, zwick@gaertringen.de zugesendet werden. Bitte geben Sie in Ihrer Mail an, ob Sie einen Lieferdienst, eine telefonische Beratung, einen Außer-Hausverkauf, Gutscheine oder einen Onlineshop anbieten.

Neue Regelung zur Öffnung des Einzelhandels und der weiteren Schließung der Gaststätten

Die Landesregierung hat in Ihrer Rechtsverordnung vom 17. März, die bereits am 17. April zum fünften Mal überarbeitet wurde, neue Regelungen zur Öffnung des Einzelhandels und der weiteren Schließung der Gaststätten getroffen.

Die Wirtschaftsförderung hat Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die die Anforderungen aus der Corona-Verordnung zusammenfasst. Die Checkliste können Sie hier herunterladen (PDF-Datei).

Hier finden Sie die Auslegungshilfe zu Ladenschließungen (PDF-Datei)​​​​​​​

Weitere wichtige Informationen für Unternehmen und Beschäftigte sind unter der Seite des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für Baden-Württemberg zu finden.

Sollten Sie sich als Gewerbetreibender unsicher sein, ob Sie nun unter diese Regelgung fallen oder nicht, dürfen Sie sich gerne bei der Wirtschaftsförderung, Frau Riesch Telefonnummer: 07034 923-119 oder Herrn Thüroff, Telefonnummer: 07034 923-114 melden.

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