Gärtringen und Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Ab 27.04. Mundschutzpflicht

Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus

1. im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen und

2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren

eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung

tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.

 

An dieser Stelle möchten wir auch auf die Kampagne "Wir tragen Maske und darunter ein Lächeln" vom Landkreis hinweisen. Ab kommender Woche werden wir auch in unseren Ladengeschäften darauf aufmerksam machen.

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