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Rohrau

Grund- und Gewerbesteuer- Vorauszahlungen

Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen

Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zum 15. Mai 2021 fällig

Am 15. Mai 2021 wird die 2. Rate der Grundsteuer- sowie der Gewerbesteuervorauszahlung fällig.

Der Grundsteuerbetrag ergibt sich aus dem letzten Bescheid bzw. Ihrem zuletzt erhaltenen Änderungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie so lange keinen weiteren Grundsteuerbescheid erhalten, bis eine Änderung eintritt, z.B. im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel. Bewahren sie Ihren Grundsteuer-Dauerbescheid deshalb sorgfältig auf.

Vierteljährliche Fälligkeit:

Die Grundsteuer wird – soweit keine anderweitige Regelung vereinbart wurde – jeweils zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgt zu diesen Terminen je ein Hinweis auf die Fälligkeit.

http://www.rohrau.de//aktuelles/gaertringen-und-rohrau-aktuell