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Rohrau

Neufassung der Corona Hauptverordnung

Die Landesregierung hat heute (30.11.2020) die Neufassung der CoronaVO notverkündet, welche am 01.12.2020 in Kraft tritt. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2020 geändert worden ist, außer Kraft. Die CoronaVO ist – sowie alle Unterverordnungen – aufgrund eines Landtagsbeschlusses zunächst bis zum 27. Dezember befristet; eine Verlängerung scheint derzeit allerdings nicht ausgeschlossen. Die § 13 Absätze 2 bis 4 treten bereits mit Ablauf des 20. Dezembers 2020 außer Kraft.

 

Die Verordnung können Sie hier (PDF-Datei)abrufen.

http://www.rohrau.de//aktuelles/gaertringen-und-rohrau-aktuell