Grundsteuer Jahreszahlungstermin am 1. Juli 2025
icon.crdate18.06.2025
Das Kämmereiamt informiert: Grundsteuer Jahreszahlungstermin am 1. Juli 2025 Für Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer als Jahreszahler in
Das Kämmereiamt informiert:
Grundsteuer Jahreszahlungstermin am 1. Juli 2025
Für Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer als Jahreszahler in einem Gesamtbetrag entrichten, ist der fällige Zahlungstermin der 1. Juli.
Den Abbuchern wird der Steuerbetrag am 01.07.2025 vom angegebenen Konto abgebucht.
Barzahler bitten wir zu beachten, dass sich der zu zahlende Steuerbetrag aus dem letzten Grundsteuerbescheid (der Ihnen im Januar 2025 zugegangen ist) bzw. dem zuletzt erhaltenen Änderungsbescheid ergibt.
Für die erstmalige Teilnahme am Verfahren als Jahreszahler (Gesamtbetrag der Grundsteuer jeweils zum 1.7.) ist ein Antrag bis zum 30. November nötig, um im folgenden Jahr als Grundsteuer-Jahreszahler berücksichtigt zu werden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 923-123 zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Gärtringen, Rohrweg 2, 71116 Gärtringen schriftlich einzulegen.