Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Die Spielplätze sind unter Auflagen wieder geöffnet!

Unsere Spielplätze sind wieder geöffnet! Sie dürfen benutzt und bespielt werden. Es gibt allerdings Regularien, die von Kindern und Eltern/Aufsichtspersonen einzuhalten sind. 

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in der 7. Änderung der Corona-Verordnung am 2.5.2020 den rechtlichen Rahmen für die Öffnung öffentlicher Spielplätze geschaffen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat sich mit Vertretern der kommunalen Landesverbände auf Empfehlungen zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen verständigt. 
Es wurden drei wesentliche Aspekte zur Öffnung festgelegt:
Abstandsgebot 
- Zugangsbegrenzung 
- Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen

Der Spielplatz darf nur von Kindern unter Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen genutzt werden! Die Erziehungsverantwortung der Eltern steht bei der Benutzung der Spielplätze im Zentrum, auch und gerade in der aktuellen besonderen Situation. Bitte tragen Sie dazu bei, dass die Öffnung der Spielplätze gelingt und beibehalten werden kann.

Aus infektionspräventiven Gesichtspunkten sind die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Enthalten ist darin auch die Empfehlung häufig und somit möglichst auch vor und nach dem Spielplatzbesuch sich die Hände zu waschen. Ist der Spielplatz erkennbar gut besucht, so empfehlen wir Ihnen mit ihren Kindern lieber weiterzuziehen und besser einen anderen Spielplatz oder denselben zu einem späteren Zeitpunkt aufzusuchen. Die naturnahe Umgebung in Gärtringen mit seinem Wald und vielen Wiesenflächen bietet für Klein und Groß eine attraktive Möglichkeit für einen Spaziergang oder einer Radtour mit Aufenthalt im Grünen.

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