Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Schlachthof Gärtringen

„Mit Entsetzen uns Abscheu haben wir die schrecklichen Bilder aus dem in Gärtringen ansässigen Schlachthof zur Kenntnis nehmen müssen“, so der Bürgermeister der Gemeinde Gärtringen, Thomas Riesch.

Die Gemeindeverwaltung Gärtringen verurteile jede Art von Tierquälerei. So, wie es in dem Film der SoKo Tierschutz zu sehen sei, dürfe mit Lebewesen nicht umgegangen werden. In den letzten Jahren habe die Genossenschaft, die den Schlachthof betreibt, explizit mit Regionalität und gutem Umgang mit den Tieren geworben. Durch die nun veröffentlichten Bilder sei das Vertrauen der Verbraucher aber auch der Bauern und Metzger, die sich auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen verlassen hätten, zerstört worden.

„Der genossenschaftlich organisierte Schlachthof steht zwar auf Gärtringer Gemarkung. Die Gemeinde Gärtringen ist allerdings weder am Betrieb beteiligt, noch hat sie Befugnisse zur Überwachung des Betriebs. Das heißt im Klartext, dass wir den Schlachthof weder kontrollieren können noch dürfen. Zuständig ist hier allein das staatliche Veterinäramt beim Landratsamt Böblingen. Dennoch dürfen wir uns als Standortgemeinde nicht wegducken sondern müssen klar Position beziehen“, so Riesch. In einem Schreiben an den Geschäftsführer der Schlachthof eG und an den Landrat hat der Bürgermeister deswegen die Erwartungshaltung der Gemeinde Gärtringen deutlich zum Ausdruck gebracht und in 4 zentralen Forderungen zusammengefasst:

1. Der Tierschutz muss auch im Schlachthof absoluten Vorrang haben. Die gesetzlichen Bestimmungen sind strengstens einzuhalten. Tierquälerei darf nicht stattfinden.

2. Vom Betreiber müssen unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, dass der Tierschutz und alle einschlägigen Vorschriften vollständig eingehalten werden. Es müssen handfeste und glaubhafte Schritte unternommen werden. Lippenbekenntnisse reichen hier nicht aus. Das Landratsamt muss dies strengstens überwachen. Wenn es Zweifel gibt, darf der Betrieb nicht fortgesetzt werden.

3. Das Landratsamt muss die Arbeit und die organisatorische Aufstellung seines Veterinäramtes dringend überprüfen und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, dass das Veterinäramt leistungsfähig ist und die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sichergestellt wird. Mögliches Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern ist aufzuklären und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.

4. Es muss eine umfassende und transparente Aufklärung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft und eine rechtliche Aufarbeitung durch die Gerichte erfolgen. Die Verantwortlichen im Schlachthof müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, ob das Veterinäramt des Landratsamtes hier versagt hat und ob auch hier strafrechtliche Verantwortlichkeiten vorliegen.

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