Seite drucken
Rohrau

Kindergartengebühren

Verzicht auf die Erhebung von Kindergartengebühren für den Monat April 2020 zur Entlastung der Eltern

Auch in der Corona-Krise beschäftigt sich der Gemeinderat mit aktuellen Themen. Auch wenn Sitzungen der Gremien im Moment nicht möglich sind, hat der Bürgermeister die Möglichkeit dringende Tagesordnungspunkte einfacher Art im Rahmen des so genannten Umlaufverfahrens gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates beschließen zu lassen.

Ein solches Thema wurde in der vergangenen Woche mit dem Verzicht auf Erhebung der Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Grundschulbetreuung, sowie für Takki und Tapir-Einrichtungen im Rahmen des Umlaufverfahrens behandelt.

Im Gleichklang mit anderen Kommunen im Landkreis Böblingen hat die Gemeinde Gärtringen die Eltern in KW 13 informiert, die Gebühren für den Monat April auszusetzen um Eltern in dieser Ausnahmesituation vorläufig zu entlasten. Am 27. März 2020 hat das baden-württembergische Ministerium für Finanzen ein Hilfsnetz mit 100 Millionen Euro Soforthilfe für Städte und Gemeinde aufgesetzt, welches sich an Kosten beteiligt, wenn Kommunen auf Grund der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge und Gebühren verzichten.

Aus diesem Grund empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat die Entlastung der Eltern durch den vollständigen Erlass der Betreuungsgebühren (Krippe, Takki, Tapir, Kindergarten, Grundschulbetreuung) für den Monat April 2020 zu beschließen. Die entgangenen Einnahmen sollen soweit wie möglich durch Beantragung von Geldern aus der Soforthilfe des Landes kompensiert werden.

Für die Notbetreuung schlug die Verwaltung vor keine Gebühren zu erheben. Begründung hierfür sind die unterschiedlichen Betreuungszeiten und –formen, die für die geringe Zahl an betreuten Kindern nur mit einem großen Aufwand individuell erhoben und veranlagt werden könnten und gleichzeitig wird durch dieses Zeichen eine Anerkennung für die Familien erbracht, die in der schwierigen Zeit in großem Umfang in der kritischen Infrastruktur für die Bevölkerung arbeiten.

Durch seine einstimmige Zustimmung setzte der Gemeinderat dadurch ein eindeutiges Signal, dass die Gemeinde Gärtringen– mit Unterstützung des Landes – sie nach Kräften in dieser schwierigen Situation unterstützt.

Der einmonatige Verzicht umfasst zunächst die Befreiung von der Gebühr für die Zeit von Mitte März bis Mitte April, im Falle einer Fortsetzung der Pandemie-begründeten Schließung der Kindertagesbetreuung wird sich der Gemeinderat erneut mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Durch die Aussetzung der Gebühren im April 2020 sind der Gemeinde Gärtringen Einnahmen in Höhe von ca. 105.400 Euro entgangen. Im Rahmen des Hilfsnetzes des Landes wird die Gemeinde Gärtringen einen Kostenersatz aus der Soforthilfe für Städte und Gemeinde beantragen.

Nachdem zwischenzeitlich festgelegt wurde, dass auch über den 19. April hinaus die Kindertageseinrichtungen für den Regelbetrieb geschlossen bleiben werden hat sich der Krisenstab der Gemeinde Gärtringen dahingehend verständigt, dass auch die Gebühren für den Monat Mai zunächst von der Gebührenerhebung ausgesetzt werden. Inwieweit die Gemeinde auch endgültig auf eine Erhebung dieser Gebühren verzichtet werden wird hängt von der weiteren Entwicklung und ggf. einem erneuten Gemeinderatsbeschluss ab. Für die Notbetreuung wird die Gemeinde künftig einen pauschalierten Gebührensatz erheben.

http://www.rohrau.de//aktuelles/rohrau-aktuell