Rohrau Aktuell: Gemeinde Gärtringen

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Gärtringen - Orteil Rohrau
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Hauptbereich

Neue Corona-Verordnung

Einreise-Quarantäne

Seit dem 8. November 2020 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF-Datei). Sie basiert  auf Grundlage einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleisten soll.

Die wesentlichen Änderungen sind:

Die Quarantänezeit wird von 14 auf zehn Tage verkürzt.

Eine sofortige Befreiung von Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise ist nicht mehr generell möglich.

Die Quarantänedauer kann durch Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Es besteht eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für Grenzpendler und -gänger, bei Einreisen aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden sowie Aufenthalte für weniger als 24 Stunden in ein Risikogebiet in der Grenzregion, Einreisen von jeweils 72 Stunden zum Besuch von Verwandten ersten Grades oder Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder dringende medizinische Behandlung.

Es gilt eine Ausnahme bei Vorlage eines Negativtests für Einreisende, wie Ärzte, Pflegekräfte, Polizeivollzugsbeamte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter oder die sich max. fünf Tage aus zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften sind auch Saisonarbeiter, die länger als drei Wochen eine Arbeit aufnehmen, von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand glaubhaft versichert werden. Grenzpendler/-gänger müssen z.B. eine Bescheinigung des Arbeit-/Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen.

Ab sofort müssen sich Einreisende auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de registrieren und eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Sowohl die neue Verordnung als auch die FAQ-Liste ist auf dieser Website des Sozialministeriums zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bibliothek/corona-faq-sammlung/#c118513

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